Hausordnung
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Für die Betreuung der Gastgruppen am Welfenhof ist ein Heimwart eingesetzt. Er ist unmittelbar für die Unterbringung und die Platz- bzw. Raumverteilung zuständig und wacht über die Einhaltung der Haus- und Platzordnung. Der Heimwart hat folgende Anschrift: - Fuchs - Jens Döring, Moorstraße 19, 38550 Isenbüttel, 05374-931806, 0172-5667339, fuchs2011@stammwelfen.de |
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Um Schädigungen der Klärteichanlage zu vermeiden, dürfen nur biologisch abbaubare Seifen und Reinigungsmittel genutzt werden (z. B. Seba med, Frosch- Reinigungsmittel, die auch beim Hausmeister zu kaufen sind). Zuwiderhandlungen können sehr teuer werden. Nachweisliche Schäden an der Klärteichanlage werden dem Verursacher voll in Rechnung gestellt. Der Schaden kann bis zu 10.000,- Euro betragen. |
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Das Betreten der Klärteichanlage ist aus seuchentechnischen Gründen strengstens verboten. |
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Im Haus sollten Haus- bzw. Hüttenschuhe getragen werden. Wanderstiefel bzw. Straßenschuhe sind im Flur abzustellen |
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Das Rauchen und Alkohol ist im Haus und auf dem Gesamten Gelände strengstens verboten |
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Das Haus ist nach der Nutzung zu reinigen. Bei Vermietung ist eine Reinigungskaution zu entrichten. Diese wird bei ausreichender (mindestens nass wischen) Reinigung am Abreisetag durch den Hausmeister erstattet |
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Müll ist entsprechend unseren Vorschriften der Trennung zu entsorgen. Es gilt unsere Abfallverordnung. Müll sollte im allgemeinen möglichst vermieden werden. Dies gilt sowohl für das Haus, die Wiese und für das gesamte Gelände. Von Gastgruppen wird erwartet, dass sie nach Belegung der Wiese den angefallenen Müll sowie größere Hölzer von dieser wieder entfernen. |
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Um das Haus zu betreten oder zu verlassen gibt es Türen, das Klettern durch die Fenster ist nicht gestattet |
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In den Waschräumen, Toiletten und in der Küche ist ständig auf äußerste Sauberkeit zu achten. |
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Speisereste, angebrochene Lebensmittel sowie verderbliche Lebensmittel dürfen aus hygienischen Gründen bei Abreise nicht im Welfenhof zurückgelassen werden. |
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Das Inventar im Haus, bzw. auf dem Platz, ist sauber und heile zu erhalten und bei Abreise vollzählig laut Übergabeprotokoll zu übergeben. Schäden sind dem Heimwart zu melden. |
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Die anfallenden Energie- und Wasserkosten werden am Abreisetag abgerechnet. |
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Das Abspielen von Lautsprecher verstärkter Musik ist streng verboten (wir befinden uns in einem Landschaftsschutzgebiet). |
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Auf dem gesamten Gelände herrscht ab 22.00-6.30 Uhr Nachtruhe. |
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Die Instandhaltung eines Heimes kostet viel Geld. Wände und Einrichtungsgegenstände sind daher keine Objekte zum Bemalen. |
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Für alle Schäden, die mutwillig oder fahrlässig durch die Gäste verursacht werden, haften diese gegenüber dem Fördererkreis des Pfadfinderstammes Welfen, Gifhorn e.V.. |
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Haustiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht im Haus untergebracht werden. Durch Tiere verursachte Exkremente sind vom Mieter sofort zu beseitigen. |
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Offenes Feuer darf nur in der dafür vorgesehenen Feuerstelle im großen Versammlungsraum entzündet werden. Das Feuer und brennende Kerzen dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben. Bei Verlassen des Hauses müssen das Feuer und die Kerzen erloschen sein. |
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Für Lagerfeuer auf dem Zeltplatz gibt es beim Heimwart Feuerschalen. Feuer darf nur auf den vom Heimwart zugewiesenen Flächen gemacht werden. Bei Verlassen des Platzes müssen die Feuerschalen abgebaut sein. Die Wiese darf durch die Feuer keinen Schaden davon tragen. |
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Feuerholz wird zugewiesen - im Wald dürfen keine Bäume gefällt werden. |
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Das Verhalten auf dem Gelände des Fördererkreises für den Pfadfinderstamm Welfen sollte der Tatsache angepasst sein, das sich dieses in einem Landschaftsschutzgebiet befindet |
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Das Betreten der Nachbargrundstücke ist verboten. |
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Lagerbauten müssen am Ende eines Lagers wieder abgebaut werden ( Außer es ist mit uns anders vereinbart und schriftlich auf dem Übergabeprotokoll festgehalten). Am und im Fluss (Allerkanal) hinter dem Lagerplatz dürfen keine Lagerbauten errichtet werden. |
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Die gefällten Stangen (Kothen und Jurtenstangen) dürfen nicht zersägt oder zerhackt werden. |
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Der Heimwart und die Mitglieder des Fördervereins haben jederzeit Zutritt zum Haus und zum Gelände, um die Einhaltung der Hausordnung zu überprüfen. |